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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Das Militärgefängnis Saidnaja war als Folterkammer des Regimes in Syrien bekannt. Nach dem Umsturz durchkämmten Mitarbeiter des Zivilschutzes den riesigen Komplex, fanden aber weder versteckte Zellen noch Gefangene.
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