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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Sie sind Belarussen, kämpfen aber für die Ukraine. Hunderte haben sich seit dem Kriegsausbruch im Nachbarland freiwillig gemeldet. Doch nach Ende ihres Kampfeinsatzes können sie oft nicht in der Ukraine bleiben.
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