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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Trotz der erhöhten Kampfbereitschaft der syrischen Armee und ihrer russischen und iranischen Verbündeten: Die islamistischen Rebellen erzielen weitere Geländegewinne. Nun steht die Eroberung von Hama bevor.
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