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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Das Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutz sind alarmiert: Die deutschen Sicherheitsbehörden warnen vor gefährlichen Paketsendungen, die in Netzwerke von Frachtdienstleistern eingeschleust wurden.
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