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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Es gibt noch einen Grenzübergang zwischen der Ukraine und Belarus. Nur hier können Ukrainer aus den russisch besetzten Gebieten in das von Kyjiw kontrollierte Staatsgebiet einreisen. Unsere DW-Reporterin war vor Ort.
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