Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Das bisherige Verfahren war aus Sicht der Betroffenen entwürdigend. Nun hat der Deutsche Bundestag das neue Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Die Bürger können künftig ihren Geschlechtseintrag einfacher ändern lassen.
-
Ähnliche Beiträge