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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
In Georgien tobt ein heftiger Streit über das Ergebnis der Parlamentswahl. Daher ordnete die Wahlbehörde ein teilweise Neuauszählung der Stimmen an. Das Ergebnis fällt wie erwartet aus.
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