Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Einen Monat nach Raketenangriffen des Iran hat Israel Gegenangriffe ausgeführt. Die Luftschläge galten militärischen Zielen, vor allem der Raketenproduktion. Inzwischen erklärte Israels Militär die Einsätze für beendet.
-
Ähnliche Beiträge