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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Ort der nächtlichen Polizeiaktion war Hachenburg in Rheinland-Pfalz. Als Veranstalter des Treffens wird die rechtsextremistische Splitterpartei III. Weg vermutet. Die Beamten fanden Drogen, aber keine Schusswaffen.
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