Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Am 3. Oktober begeht Deutschland einmal mehr den Tag der Deutschen Einheit. Die Fertigstellung des seit langem geplanten Freiheits- und Einheitsdenkmals droht unterdessen zu scheitern.
-
Ähnliche Beiträge