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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die libanesische Regierung hat praktisch keinerlei Einfluss auf den Konflikt, der sich derzeit auf ihrem Territorium abspielt. Auch die Rolle der Armee spiegelt die chronische Schwäche des libanesischen Staates wider.
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