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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Wende im Prozess gegen Jens Lehmann wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs: Der frühere Fußball-Nationaltorwart akzeptiert den Schuldspruch – und muss im Gegenzug weniger Strafe zahlen.
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