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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Wer hat die Kommunikationsgeräte mit Sprengstoff präpariert, die in Hochburgen der islamistischen Terrorgruppe Hisbollah im Libanon explodierten? Wie ist die Aktion aus Sicht des Völkerrechts zu bewerten?
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