Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Das serbisch-bosnische Grenzgebiet am Fluss Drina ist für Flüchtlinge ein Nadelöhr der Balkanroute. Manche Einheimische verdienen an der Migration, manche helfen selbstlos. Grenzpolizei und Behörden sind überfordert.
-
Ähnliche Beiträge