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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Nach dem Raketenangriff auf Israel am Wochenende scheint die Hisbollah eine weitere Eskalation vorerst vermeiden zu wollen. Doch ihre längerfristigen Ziele dürfte sie kaum aus den Augen verlieren.
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