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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Ein früherer Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen wurde wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3500 Fällen verurteilt. Fünf Jahre Haft war auch die Forderung der Staatsanwaltschaft.
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