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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Nach dem Vorstoß ukrainischer Truppen in die südrussische Grenzregion Kursk entsendet Moskau Einheiten zur Verstärkung seiner Streitkräfte. Die Ukraine will mit dem Vorstoß militärische und politische Ziele erreichen.
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