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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die deutsche Regierung will den Schutz von LGBTQ+ – Menschen im Grundgesetz verankern, die Konservativen sind dagegen. Eine Änderung des Grundgesetzes geht aber nur mit Zweidrittelmehrheit.
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