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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Sie wollen arbeiten, dürfen aber nicht. Mehr als 1.400 ukrainische Ärzte haben in Deutschland eine Zulassung beantragt, aber noch nicht erhalten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat einen Schuldigen erkannt.
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