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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Im Staatsfernsehen gibt der Bundesbürger Untaten im Auftrag der Ukraine zu und bittet Machthaber Lukaschenko um Gnade. Nach Meinung von dessen Kritiker machte der Deutsche die Aussagen höchstwahrscheinlich unter Zwang.
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