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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die Neue Volksfront sieht sich als Sieger der Parlamentswahl. Doch die ersten Abstimmungen in der neuen Nationalversammlung endeten für das Linksbündnis mit einer Niederlage. Präsident Macron darf sich bestätigt fühlen.
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