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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Der Nato-Gipfel sollte eigentlich eine Feier zum 75-jährigen Bestehen des Bündnisses werden. Doch Sorgen um Joe Bidens Gesundheit trübten die Stimmung – auch wenn keiner der Anwesenden öffentlich darüber sprach.
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