Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Es geht um eine “einseitige Waffenruhe”, auf die sich die FARC-Splittergruppe Segunda Marquetalia mit der kolumbianischen Regierung verständigt hat. Außerdem wurde die Freilassung von Gefangenen vereinbart.
-
Ähnliche Beiträge