Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Medienaktivisten sehen in der Ankündigung der Regierung, den Online-Rundfunk regulieren zu wollen, einen Verstoß gegen freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit.
-
Ähnliche Beiträge