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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Mehr als zwei Kriegsjahre lang konnten wehrpflichtige Ukrainer problemlos ihr Heimatland verlassen – sofern sie im Ausland wohnten. Damit ist nun Schluss. Die DW hat mit Betroffenen gesprochen.
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