Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Russland zerstört mit Bomben Strom- und Wärmekraftwerke in der Ukraine. Kiew denkt vor der Wiederaufbaukonferenz in Berlin vor allem an Notreparaturen.
-
Ähnliche Beiträge