Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Der ukrainische Präsident wiederholte seine Forderung in Belgien. Frankreich erlaubt daraufhin, den Einsatz seiner Waffen gegen Stellungen in Russland – unter bestimmten Bedingungen. Kanzler Scholz gerät unter Druck.
-
Ähnliche Beiträge