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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Das Land mit der zweitgrößten Armee der NATO wird aufgrund seiner Alleingänge oft von seinen Bündnispartnern kritisiert. Doch die Türkei und die NATO sind trotz ihrer vielen Differenzen füreinander unverzichtbar.
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