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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Immer weniger Kriegsdienstverweigerer aus Russland bekommen in Deutschland Asyl. Laut den Behörden droht ihnen in ihrer Heimat keine Gefahr. Doch die Betroffenen sehen das anders und fürchten sich vor einer Rückkehr.
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