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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Das Manöver der Regierung mit dem Nachtragshaushalt 2021 war grundgesetzwidrig. Das Bundesverfassungsgericht verwarf die Umwidmung von Corona-Geldern für den Klimafonds und gab einer Klage der Unionsfraktion statt.
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