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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Kampf um die Deutungshoheit: Bei der Suche nach Motiven für den Anschlag auf die Moskauer Konzerthalle kursieren in russischen Medien unterschiedliche Versionen. Immer wieder taucht in den Narrativen die Ukraine auf.
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