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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Vor einem Rockkonzert am Rande der russischen Hauptstadt schießen mehrere Bewaffnete wild um sich. Wenig später steht das Veranstaltungszentrum in Flammen. Das Wichtigste in Kürze.
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