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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Eine UN-Kommission hat eine Vielzahl von Quellen ausgewertet. Fazit: Bei der brutalen Unterdrückung der Proteste im Iran sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt worden. Opfer fordern Gerechtigkeit.
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