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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die russische Opposition hat trotz Warnungen der Behörden zu Protesten gegen die Wiederwahl von Kremlchef Wladimir Putin aufgerufen. Nun gibt es Berichte, dass mutige Wähler an den Aktionen teilnehmen.
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