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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Deutschland unterstützt die Ukraine nicht nur mit Waffen, sondern leistet auch humanitäre Hilfe. Wichtig für Kinder sind vor allem psychosoziale Betreuung und Lernangebote. Gerade in den Frontregionen.
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