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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Trotz offizieller Dementis könnte das Erdbeben in der Türkei eine weitere tödliche Gesundheitsgefahr ausgelöst haben. Eine DW-Recherche ergab: Der Schutt enthält giftiges Asbest.
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