Werbung für Rabatte: Verbraucherschützer klagen gegen Lidl und Penny

Ein Smartphone wird an den Bezahl-Terminal an der Kasse eines Supermarktes gehalten. | picture alliance/dpa

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht juristisch gegen die Werbung für Rabatte von Discountern bei Nutzung von deren Apps vor. Sie sehen einen möglichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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