Zinsen, Dividenden, Kursgewinne – der Fiskus greift zu, wenn Sparer Erträge aus Kapitalanlagen erzielen. Die Steuer ist aber längst nicht immer fällig und fällt bei manchen Anlageformen sogar ganz weg. Von Andreas Braun.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13