Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschöpfung von Sondergewinnen bei Stromerzeugern zur Finanzierung der Strompreisbremse gebilligt. Mehrere Verfassungsbeschwerden hiergegen wiesen die Karlsruher Richter ab.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13