Kontoführungsgebühren: Schweigen ist keine Zustimmung

Mehrere Kontoauszüge liegen hintereinander. | ARD-aktuell / Nitschmann

Ein Sparkassenkunde wollte Geld von seiner Bank zurück. Der Grund: Er hatte Kontoführungsgebühren nicht ausdrücklich zugestimmt. Nun bekam er vor dem Bundesgerichtshof recht. Von Sabeth Wegener.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13