Nach dem früher üblichen Zugriffsrecht hätte die AfD-Fraktion im Bundestag drei Vorsitze in Ausschüssen erhalten. Bei den Wahlen fielen die AfD-Kandidaten aber durch. Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber. Von Gigi Deppe.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13