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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Nicht nur bei den Gesprächen über eine Waffenruhe im Gazastreifen ist Katar als Vermittler aktiv. Auch in anderen Konflikten war es entsprechend tätig. Was zeichnet Katar dafür aus, und welche Motive hat das Land selbst?
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