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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Jahrelang muss sich Marc-André ter Stegen hinter Manuel Neuer mit der Rolle des Ersatztorwarts im Tor der deutschen Fußball-Nationalmannschaft begnügen. Nun ist er Stammtorwart – und möchte sich beweisen.
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