Bei der Wahl in Sachsen waren Stimmzettel manipuliert werden. Nun entschied der zuständige Ausschuss: 111 auffällige Zettel bleiben ungültig – auch wenn der eigentliche Wählerwille erkennbar ist. Auswirkungen auf das Wahlergebnis hat das nicht.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13