Der Schütze von München war Österreicher und den Behörden dort als mutmaßlicher Islamist bekannt. Für ihn galt ein Waffenverbot, Ermittlungen gegen ihn wurden jedoch 2023 eingestellt. Deutschen Sicherheitsbehörden war er nicht bekannt.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13