Um Staatsbedienstete, Einsatzkräfte und Freiwillige besser vor Angriffen zu schützen, hat die Bundesregierung Änderungen am Strafgesetzbuch beschlossen. Deutlich nachgeschärft wurde an den Straftatbeständen und den Höhen der möglichen Strafen. [mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13