Im Juli hatte der Oberste US-Gerichtshof entschieden: Für gewisse Amtshandlungen genießt Ex-Präsident Trump Immunität. In einem Verfahren wegen Wahlmanipulation wurde die Anklage daher angepasst – bleibt im Kern aber bestehen.[mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13