Ein Unternehmen bietet online Serviceleistungen zum Thema Rundfunkbeitrag an – und kassiert dafür 29,99 Euro. Dabei sind Änderungen beim offiziellen Beitragsservice kostenlos. Verbraucherschützer haben deshalb Klage eingereicht.[mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13