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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Ohne Grenzkontrollen zu reisen, ist ein Recht der EU-Bürgerinnen und Bürger. Einige Staaten kontrollieren trotzdem. Warum ist das von Fall zu Fall möglich oder gar sinnvoll? Bernd Riegert aus Brüssel.
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