Unheilbar Kranke haben keinen Anspruch auf ein tödliches Medikament vom Staat. Inzwischen gebe es andere “zumutbare Möglichkeiten”, sich legal beim Suizid helfen zu lassen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Von Kolja Schwartz.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13