Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Kein Anspruch auf ein Suizid-Medikament

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. | dpa

Unheilbar Kranke haben keinen Anspruch auf ein tödliches Medikament vom Staat. Inzwischen gebe es andere “zumutbare Möglichkeiten”, sich legal beim Suizid helfen zu lassen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Von Kolja Schwartz.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13